Wieviel Probesitzungen kann man machen?

Zu Beginn einer Psychotherapie steht die psychotherapeutische Sprechstunde. Jeder/ jede Psychotherapeut*in hält ein wöchentliches Zeitfenster für Sprechstunden bereit. Dieses Zeitfenster sind entweder offene Termine oder werden von der/ dem Therapeut*in vergeben. Eine psychotherapeutische Sprechstunde dauert entweder 25 oder 50 Minuten. Insgesamt können bei einem/einer Therapeut*in bis zu 6 Sprechstunden à 25 Minuten in Anspruch genommen werden. Ziel dieser Sprechstunden ist zunächst ausschließlich die Klärung, ob eine psychotherapeutisch behandlungsbedürftige Störung vorliegt.

Wenn dies der Fall ist und der/die Therapeut*in selbst einen Platz frei hat, schließen sich 2- 4 probatorische Sitzungen an, in denen geprüft wird, ob eine tragfähige therapeutische Beziehung zustande kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, können erneut probatorische Sitzungen bei einem anderen/einer anderen Psychotherapeut*in in Anspruch genommen werden. In der Regel trägt die Krankenkasse die Kosten.